25. Mai 2018, neues Datenschutzrecht für Online Händler.
25. Mai 2018, neues Datenschutzrecht für Online Händler.
Weiterhin nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden.
Klarere Verschlüsselungspflicht und Kennzeichnung von Pflichtfeldern.
Nicht ohne eindeutige und konkrete Einwilligung des Nutzers.
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Welt-Jahresumsatzes belegt werden.